Hallo zusammen
Ich engagiere mich ehrenamtlich für einen Verein, welcher für eine künstlerische Darbietung gegründet wurde und würde die Buchhaltung machen und bin unsicher bzgl. des Kontenplanes.
Wie verbuche ich den „Personalaufwand“ für freischaffende Künstler, welche die SVA selber abrechnen? Läuft das normal unter Personalaufwand (einfach ohne Sozialabzüge) oder muss ich diese Leistungen über Aufwand Dienstleisung verbuchen? Bin grad etwas verwirrt und hoffe Ihr könnt Licht ins Dunkle bringen Herzlichen Dank im voraus für Eure Unterstützung.
Da Ihr „künstlerische Darbietungen“ verkauft ist ein "Einkauf einer Dienstleistung von freischaffenden Künstlern ein direkter Aufwand. Somit klar 4400 „Aufwand für bezogene Dienstleistungen“.
Hallo Stefan
Herzlichen Dank für Deine rasche Rückmeldung.
Das waren auch meine ersten Gedanken.
Werden über Personalaufwand nur Löhne verbucht, bei welchen Sozialbeträge verrechnet werden? Das „Problem“ ist, dass nur ein kleiner Teil angestellt ist. Der Rest sind alles Selbständige. Es dünkt mich, dass wenn ich nur die Angestellten über Personalaufwand verbuche, das Bild verfälscht wird, da ja auch die Selbständigen Personalkosten sind. Gibt es da allenfalls noch Ermessensspielraum?
Herzliche Grüsse
Katja
Hallo Michel
Herzlichen Dank für Deine Rückmeldung.
Wie die Sozialbeiträge zu verbuchen sind, ist mir soweit klar.
Meine Frage zielt darauf ab, ob ich „Lohnzahlungen“ an Personen, welche die Abrechnung der SVA selbst machen auch über Lohnzahlungen buchen kann. Wie oben vermerkt, muss nur bei einem kleinen Teil die SVA über uns abgerechnet werden. Es wurden mit allen Personen eine Leistungsvereinbarung gemacht. Wenn ein Teil über Dienstleistungsaufwand und der andere Teil über Lohnaufwand verbucht wird, verfälscht es mM das Bild des Personalaufwandes. Versteht Ihr was ich meine?
Herzliche Grüsse
Katja
Nein. Beispiele wären da z.B. Angestellte über Temporärbüro & geringfügige Einkommen.
Evtl. verwechselst du noch Personal- und Lohnaufwand? Aber ändern würde es nichts. Auch im Lohnaufwand können Löhne ohne SozversA verbucht sein. Im Personalaufwand sowieso.
Ich verstehe dein Problem. Die Ursache liegt darin, dass aus Sicht der AHV/Steuern der Begriff freischaffend nicht existiert. Entweder ist man selbstständig oder unselbstständig. Etwas dazwischen gibt es nicht.
Natürlich sind diese Personen aber bei euch im Alltag als „Freelancer“ bekannt und gefühlt „normalen“ angestellen Gleichgestellt.
Aber wie gesagt von StefanB, aus Sicht der BH (und darum geht es hier ;)) gibt es keinen Ermessensspielraum.
Ich verstehe deinen Gedanken. Wenn du beurteilen möchtest, wie hoch der Anteil des Aufwandes von Künstlern ist, denken viele an Personalaufwand. Das ist jedoch nicht richtig, da unter Personal grundsätzlich die eigenen Angestellten, maximal jedoch temporären Ersatz für eigene Angestellte (5900 = temporäre Arbeitskräfte) zu verstehen ist.
Dies ist einerseits notwendig um eine sinnvolle Kontrolle - gerade auch im Zusammenhang mit Steuern und Sozialversicherungen zu ermöglichen. Andererseits wäre - unter der Prämisse, dass „menschliche Arbeit“ unter Personalaufwand zu erfassen ist - absolut unklar, wo der Treuhandpartner, das Putzinstitut, der Handwerker für den technischen Unterhalt zu erfassen ist.
Wenn du wissen möchtest, wie hoch der „Aufwand für künstlerische Leistungen“ pro Jahr ist, kannst du dies separat Auswerten oder beispielsweise auch Kostenstellen (ggf. Profitstellen) je künstlerische Darbietung erfassen.
Wenn meine Antwort dem Leser hilft, bitte Antwort mit „Herz“ markieren.
Ich arbeite mit Proffix. Die Idee Kostenstellen hätte wirklich was, jedoch haben wir leider diese Zusatzoption bei unserer Version nicht installiert.
Einer meiner Gedanken war noch, verschiedene Personalaufwandsunterkonto zu definieren (z.B. Konzeption, Produktion, Gestaltung/Umsetzung). Aber wie von Euch erwähnt, buchhalterisch unschön…
Korrekter scheint ein wirklicher Cut zwischen Angestellt (LA) und Selbständige (4400 „Aufwand für bezogene Dienstleistungen“) zu sein. Kann ja auch dort meine Unterkonti definieren. Und die Zahlen der Angestellten in einer separaten Auswertung (Excel lässt grüssen) dazufliessen lassen.
Nochmals vielen Dank für Eure geschätzte Unterstützung.
Bis ein andermal wieder und auch Euch es schöns Tägli!
wie sieht es mit Verpflegung/Reisekosten o.ä. für die Selbständigen aus? Bei Angestellten wäre dies dann ja übriger Personalaufwand. Mit Aufsplitten wirds hier etwas komplex weil z.B. die Verpflegung des ganzen Teams anlässlich einer Workshop/Probe gemeint wäre.
Eine häufige Nachfrage, da dies oft so gestellt wird.
Fall 1: Künstler berechnet weitere Kosten
Wichtig ist folgendes: Wenn der freischaffende Künstler weitere Kosten berechnet auf seiner Rechnung, dürfen diese nicht auf andere Konti verteilt werden - es bleibt „Aufwand für bezogene Dienstleistungen“.
Fall 2: Firmenaufwand beinhaltet sowohl Aufwand für Personal wie auch für freischaffende Künstler
Annahme: Auf einer Rechnung für Verpflegung sind sowohl die Ausgaben für das eigene Personal sowohl als auch für den externen Künstler (z.B. gemeinsames Essen). Hier braucht es etwas Gespür: In der Regel werden hier Beträge nicht aufgesplittet, es wäre jedoch denkbar zwischen Verpflegungsaufwand (5800 Übriger Personalaufwand - intern) und Repräsentationsaufwand (6641 Repräsentationsaufwand & Kundenbetreuung - extern) zu unterscheiden.
Ich erlaube mir noch eine Frage: Warum löst Ihr das mit Proffix? Die Software ist super, kann mega viel, aber kostet auch einiges. Da gibt es - bei einfachen Verhältnissen - auch deutlich einfachere Möglichkeiten. Ansonsten gerne per PN.
Ich hoffe es hilft, dann bitte mit einem „Herz“ markieren.