Wir sind eine GmbH und ich stehe gerade vor dem ersten Jahresabschluss. Also checke ich natürlich nochmals, ob ich wirklich alles richtig gemacht habe. An einem Punkt bin ich nun etwas verunsichert und wäre froh um eine kurze Bestätigung.
Wir haben letztes Jahr auf der GmbH eine Kapitalerhöhung gemacht. Ich habe das unter der Kostenstelle 2820 verbucht, weil ich verstanden habe, dass 2800 nur bei der Gründung zum Zuge kommt. Ist 2820 korrekt oder habe ich da was falsch verstanden?
Unter der Annahme, dass die Stammkapitalerhöhung exakt dem einbezahlten Betrag entspricht, dann wird das auf Konto „2800 Stammkapital“ gebucht. Das Konto 2800 muss danach mit dem im Handelsregister eingetragenen Stammkapital übereinstimmen.
In bestimmten Fällen, gibt es noch zusätzliche Buchungen auf anderen Konten, bspw. wenn der einbezahlte Betrag höher ist als die Kapitalerhöhung (über-pari-Emission). Darauf gehe ich hier aber nicht ein.
Das Konto „2820 Kapitaleinlagen und Kapitalrückzüge“ wird nicht verwendet bei einer GmbH, sondern bei Einzelfirmen.
Herzlichen Dank. Dann korrigiere ich das nun noch. Und ja, Deine Annahme ist korrekt. Es war wirklich eine simple Kapitalerhöhung (also kein Agio oder so. Der Eintrag ist im Handelsregister ist wirklich 1:1 mit dem was wir einbezahlt haben).
Das hängt von der Art der Kapitalerhöhung ab. Bei einer Bareinlage wird das Gegenkonto i.d.R. ein Geldkonto sein (z.B. Bank). Bei einer Sacheinlage sind es in Normalfall die entsprechenden Sachanlagekonten.