Wo Steuern Schlussrechnung verbuchen?

Hey Buchhaltungs-Forum Community :wave:

Wir sind eine GmbH und haben von der Steuerbehörde die Schlussrechnung fürs Jahr 2021 erhalten. Buchalterisch hatten wir beim Jahresabschluss 2021 zwar alles passend kalkuliert und entsprechend abgegrenzt, aber nun folgt darüber hinaus eine Nachrechnung für ein paar Zerquetschte (Sonderabgabe USV)… Jedenfalls wissen wir nun nicht wo wir den Restbetrag verbuchen sollen. Konto 8900 „Direkte Steuern“ wäre unserer Meinung nach falsch, weil da die Beträge von 2022 darüber laufen. Liegen wir mit Konto 8700 „Periodenfremder Aufwand“ richtig? Oder habt ihr andere Vorschläge? :nerd_face:

Merci vielmal für eine kompetente Auskunft & einen goldigen Herbst! :sunglasses: :muscle:

Normalerweise bucht man das unter 8900, denn die Steuerverwaktung weiss dass die Abgrenzung der Steuern Nie 100 % genau ist, wichtig ist dass man eine möglichst genaue Steuerabgrenzung macht, die Differenz dazu sind Stille Reserven und die sind explizit in gewissen Rahmenbedingungen zugelassen im OR und StG.

Also Kurzfassung 8900 buchen und Ende nächstes Jahr möglichst exakt abgrenzen (mit 1300 oder 2300)

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Hallo michel.keck :wave: (unser treuester Auskunftgeber :stuck_out_tongue_winking_eye: )

Besten Dank für deine Erläuterungen, dann buchen wir das unter Kto. 8900. Die Abgrenzung war eigentlich ziemlich präzise. Wir reden hier bloss von einem lächerlichen, zweistelligen Frankenbetrag (Sonderabgabe USV) :yawning_face:

Wir wünschen ein schönes Weekend! :cowboy_hat_face:

what is USV… aber alles klar zu Ihrer Abgrenzung, diese dürfen etwas abweichen, das als Abweichung zum normalen Buchhaltungsalltag ohne Interpretationsspielraum

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:upside_down_face: gut zu wissen… Keine Regel ohne Ausnahme… war ja klar, dass ausgerechnet das Steueramt die Ausnahme darstellt :stuck_out_tongue_winking_eye: Vonwegen USV… kein Plan, aber die Steuerbehörde ist ja bekannt dafür irgendwelche sinnlosen Beiträge abzuzwacken :rofl:

Eigentlich sollte je nach Kanton die Steuerbehörde nicht blöd tun, da ja alles ordentlich verbucht wird, wenn dann effektiv. Einfach falls Differenzen bestehen wie schon mitgeteilt via 1300 oder 2300. Das sollte alles klappen. Transparenz ist wichtig beim Jahresabschluss der GmbH
Gruess

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Danke auch dir für die ausführliche Antwort! :grinning: