Ich habe eine etwas knifflige Frage an einen Steuerprofi:
Eine Kollegin von mir (Schweizerin) arbeitet selbständig als Coach. Sie spielt mit dem Gedanken, ins Ausland zu ziehen, sie würde sich in der Schweiz komplett abmelden.
Nun möchte sie aber ihre in der Schweiz ansässigen Kunden weiterhin aus dem Ausland betreuen.
Darf sie die Rechnungen an die Kunden weiterhin aus ihrer Einzelfirma stellen? Oder erlischt die Einzelfirma wenn sie keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz hat?
Können ihre Kunden die Rechnungen weiterhin auf ihr Schweizer Konto bezahlen?
Und wie sieht es steuerlich aus. Wo müsste sie diese Einnahmen versteuern?
In meiner Welt geht das. Es sei denn, nationale Gesetze im Ausland sprechen dagegen.
Irgendeine Adresse muss die Firma haben, wenn sie im Ausland ist, fällt mölicherweise keine CH MwSt an, dafür u. U. ausländische.
Das sind ganz viele Fragen welche grosse Risiken mit sich bringen, wobei die Sachlage da klarerweise von einem Profi im Detail angeschaut werden müsste.
Es gibt als erstes möglicherweise Probleme mit der Bank, sollte sie in Ausland ziehen, wollen gewisse Banken keine Geschäftskonten von Personen im Ausland. Wenn die Person Sitz im Ausland nimmt, wird die Firma im Ausland besteuert, als müsste sie eine Rechtsform wählen, welche in jenem Land möglich ist. Dann müsste möglicherweise die MWST im Ausland abgeliefert werden, je nachdem wie das in dem Land dann geregelt ist, im schlechtesten Fall müssten die CH-Kunden, welche Leistungen beziehen, diese bei der MWST selber abrechnen (je nach Höhe oder der Art der Leistungen). Je nachdem wie die Sachlage punkto Erträge in der Schweiz aussieht, wird die Firma möglicherweise auch in der Schweiz als ausländische Firma steuerpflichtig.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich denke auch, dass dieses Thema komplex ist und am besten von einem Steuerexperten beurteilt werden müsste.
Auch mit der Bank müsste man schauen, ob das Konto weiterhin für Kundengelder benutzt werden kann.
Ich wäre hier auch eher vorsichtig. Wenn die Kollegin etwa nach Deutschland umsiedelt, kann man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sie in Deutschland ihre Steuern abführen muss, insbesondere als Einzelfirma. Wenn diese aber in der Schweiz weitergeführt wird, kann sie unter Umständen auch in Probleme mit Doppelbesteuerung kommen, das sollte aber definitiv ein Steuerexperte prüfen.
Was ganz sicher ist, in Deutschland erzeugt alleine schon ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt die „unbegrenzte Steuerpflicht“. Das gilt ähnlich auch für viele andere EU-Länder.
Ohne Steuerexperte zu sein, noch hierzu beraten zu dürfen, würde ich hier nur eine subjektive Einschätzung abgeben, wie ich vermute, dass es sein könnte: sie müsste im Ausland eine neue Einzelfirma gründen, und die Rechnungen dann über diese neue Einzelfirma mit Sitz im Ausland stellen. Bei nur vorübergehendem Aufenthalt, kürzer als sechs Monate pro Jahr, vermute ich, dass die Schweizer Einzelfirma weiterhin funktional und korrekt wäre. Aber dringend Steuerexperten fragen.
Danke Tobias. Ihr neuer Wohnsitz wäre Dubai.
In Dubai muss sie keine Einkommensseuern bezahlen aber es stellt sich dennoch die Frage wie sie das in der Schweiz handhaben muss. Ein Steuerexperte kann ihr da bestimmt weiterhelfen.
Die FZE muss erstens 95 % Ihrer Umsätze aus den folgenden Tätigkeiten erwirtschaften:
Herstellung von Waren oder Materialien;
Verarbeitung von Waren oder Material;
Rückversicherung;
Halten von Aktien und anderen Wertpapieren;
Besitz, Management und Betrieb von Schiffen;
Fonds-Tätigkeiten;
Vermögens- und Anlagenverwaltung;
Head Office Tätigkeiten
Gruppeninterne Treasury- und Finanzierungsdienstleistungen;
Finanzierung und Leasing von Flugzeugen einschließlich Motoren und Retables;
Transport von Waren oder Materialien in oder aus einer bestimmten Free Zone;
Logistik-Dienste;
und alle Nebentätigkeiten zu den oben aufgeführten Tätigkeiten.
Zweitens sind für steuerfreie FZEs verboten:
Geschäfte mit natürlichen Personen,
Einkünfte aus bestimmten regulierten Finanzdienstleistungen,
Einkünfte aus immateriellen Vermögenswerten,
und Einkünfte aus Immobilien, mit Ausnahme von Transaktionen mit anderen FZEs in Bezug auf gewerbliche Immobilien in einer Freizone
Drittens wurde bestätigt, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten künftig nur jene FZEs die Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können, bei denen die Wertschöpfung komplett in der Freezone erfolgt, d.h. durch Mitarbeiter vor Ort in der Freezone oder Dienstleister in derselben.
Machen die VAE jetzt überhaupt noch Sinn? Was sind die Alternativen?
Für die meisten Mandanten werden sich die VAE damit als Standort erledigt haben.
Freilich – als Wohnsitz ist Dubai weiter attraktiv. Eine Einkommensteuer gibt es auch weiterhin nicht. Wer aber in die VAE umzog, um dort unternehmerisch tätig zu werden und keine Steuern zu bezahlen, der steht nun vor einem Trümmerhaufen und kann von vorne beginnen.