Ich habe Freizügigkeitskonto aufgelöst für meine Selbständigkeit, wie sollte ich diese kapital buchen
1020 an 2800. also als Kapitaleinlage
Hallo michel, herzlichen Dank
Bin da nicht ganz einverstanden. Grundsätzlich beziehst Du ja das Freizügigkeitskapital im ersten Schritt als Privatperson und musst es ja auch entsprechend versteuern.
Wenn Du es dann aufs Firmenkonto überweist, buchst Du
Bar an Privat (bei juristischen Personen an Kontokorrent Gesellschafter).
Gruess Hanspeter
PS: 2800 ist deshalb falsch, weil es in der Einzelfirma „Kapital zu Beginn des Geschäftsjahres“ und in der juristischen Person „Stammkapital“ oder „Aktienkapital“ heisst…
Hallo hampi ich habe mein Kapital auf Geschäftskonto erhalten, und ich bin Einzelfirma.
Und wegen steuer zahlen, kann ich über Geschäftskonto zahlen?
Danke
Grüsse
Sofia
Hallo Sofia
Ich gehe davon aus, Du hast eine Einzelfirma. Daher gilt:
Corona-Entschädigung: Geschäftskonto an Privat (10xx an 2850).
Da ja Deine Steuern auch private Auslagen sind, buchst Du, wenn Du das Geld vom Geschäftskonto nimmst - Privat an Bank (2850 an 10xx).
Musst Du mehr wissen? Dann bitte direkt via
meisterbuchhalter@gmail.com
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Gruess Hanspeter
Lieber Hampi Danke für deine Hilfe