Ich habe eine Frage zum Zeitpunkt der Buchung der gesetzlichen Gewinnreserve:
Eine GmbH erzielt im Jahr x einen Gewinn. Muss ich die Zuweisung nun am 31.12. im Jahr x buchen oder kann ich einen Gewinnvortrag machen und die Zuweisung zur gesetzlichen Reserve dann im Jahr x+1 buchen?
Die Gewinnverwendung verteilst du im Folgejahr per 01.01., Zuweisung Gesetzliche Gewinnreserve, Dividende etc.
Im Abschlussjahr bleibt der Gesamte Jahresgewinn bilanziert auf dem Konto „Jahresgewinn“.
Vielen Dank für die eigentlich super wichtige Frage.
Kurz: beides ist möglich, die Gewinnverteilung im Folgejahr ist aber inzwischen üblich.
Ausführlich: Die Bilanz wird anders bezeichnet, je nach dem zu welchem Zeitpunkt der Gewinn verteilt wird:
Schlussbilanz I ist die Bilanz vor Gewinnverteilung
Schlussbilanz II ist die Bilanz nach der Gewinnverteilung
Leider findet man dies in der Literatur nicht mehr so deutlich. Durchgesetzt hat sich im Jahresabschluss meiner Ansicht nach klar die Schlussbilanz vor Gewinnverteilung (SB I). Auch ich handhabe dies seit Beginn so. Der Grund ist einfach: Die Schlussbilanz I und somit auch alle Dokumente können vor der Gewinnverteilung fertiggestellt werden und stimmen auch noch, wenn die General- oder Gesellschafterversammlung eine andere Gewinnverteilung als vorgesehen beschliesst.
In der Steuererklärung werden zwar Angaben zur Schlussbilanz II verlangt, das ist aber überschaubar.
Wenn es dir oder einem anderen Leser hilft, bitte mit einem „Herz“ markieren.
Ich bevorzuge ebenfalls die Variante Schlussbilanz I. Da stellt sich bei mir allerdings beim Ausfüllen der Steuererklärung die Frage, wann ich die Zuweisung an die gesetzliche Reserve verbuche? Im Jahr n+1 oder trotzdem im Jahr n (obwohl die Zuweisung ja effektiv erst im Jahr n+1 gebucht wird)?
Ich hatte nämlich folgende Situation:
Jahr n Gewinn 100
Jahr n+1 Verlust 100
Wenn ich jetzt im Jahr n+1 die Gewinnverwendung 5 an gesetzliche Reserve verbuche, ist dies aus meiner Sicht etwas merkwürdig, weil ich im Jahr n+1 ja einen Verlust geschrieben habe.
Wie erwähnt musst du in der Steuererklärung die Gewinnverteilung bereits angeben, das hat aber nichts mit der Buchung zu tun.
Und ja, du musst die ges. Gewinnreserve verbuchen, auch wenn du ende Jahr Verlust machst.
Eine Anmerkung: Die Gewinnverwendung scheint nicht dein Steckenpferd zu sein, was gar nicht unüblich ist (Praktisch alle unserer Selbstbucherkunden sind darin nicht sattelfest). Daher empfehle ich dir stark den Jahresabschluss mit einer Fachperson durchzusehen.