Zu erwartende Revisionen / Prüfungen

Guten Tag
Ich bin nicht aus der Treuhandbranche, habe vor langer Zeit im FH-Studium mal Finanz- und Rechnungswesen (Buchhaltung) Kurse besucht, aber nachher nie im RW oder Treuhandbereich gearbeitet und möchte in Erfahrung bringen, was zu erwarten ist bezüglich Revisionen / Prüfungen durch Steuerbehörden oder AHV oder was es sonst noch gäbe und wo allenfalls finanzielle „Risiken“ aufgrund „Buchhaltungs-Fehler“ bestehen.
Wie oft und aufgrund von was finden Prüfungen statt (nach Zufallsprinzip oder gemäss „Fahrplan“?) und was wird geprüft?
Es geht um eine AG mit Sitz im Kt. Zug, welche eine Immobilie im Kt. Bern hält, welche zeitweise auf AirBnB vermietet wird. Umsatz/Miete ist ca. CHF 10-15k p.a, deshalb keine MWSt.-Pflicht; Eigenmietwert der Immobilie ist CHF 29k; keine Angestellten, 2 Verwaltungsräte, max. 2x CHF 1’000 Verwaltungsratshonorare, 1 Aktionär mit Aktionärs-Darlehen an die AG, ansonsten kein Fremdkapital (ESTV-VSt. relevante maximal Verzinsung an Aktionär bei aktuell 1%).
Besten Dank für Eure Rückmeldungen.

Grundsätzlich werden Revisionen / Kontrollen von AHV und Steuerbehörden etc. nach Zufallsprinzip ausgewählt und durchgeführt, es gibt da sonst keine Bestimmte Regelmässigkeit wann oder wieso eine Kontrolle aufgefordert wird. In einigen Fällen kann aber eine Kontrolle der Buchhaltung aufgefordert werden, wenn ein Verdacht auf Fehler / Betrug besteht, z.B. wenn man übermässig hohe Vorsteuer fordert oder Ähnliches.

Bei der AHV Kontrolle muss man die ganze Lohnbuchhaltung, meistens für die letzten 5 Jahre einreichen, diese wird dann vom Prüfer durchgeleuchtet und auf Differenzen / Fehler überprüft. Finden sie Differenzen, kommt dann eine Aufrechnung.
Ähnlich ist es bei allen anderen Revisionen, da wird hauptsächlich auf Ordnungsmässigkeit und Vollständigkeit geprüft. Sind alle Geschäftsfälle korrekt verbucht, Eröffnungssaldi korrekt, Belege Stichprobe etc. Meistens werden Unterlagen für die letzte 5 Jahren angefordert.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die Revisoren immer Nett sind und einem helfen wollen. Fehler gibt es, ist gar kein Problem sofern man nicht irgendwie Grobfahrlässig war oder einen offensichtlichen Betrug betreibt. Bei Differenzen werden Korrekturen in Form einer Aufrechnung folgen, damit ist dann die Revision auch erledigt.

Besten Dank für Deinen geschätzten Input!

EMW 29’000 vs Mietertrag 12500
also ca 43%

Wie kommt dieses Verhältnis zusammen?

anhand der Aufzählung nehme ich an, dass Sie nicht berücksichtigt haben, dass die ESTV-Verzinsung nur bei effektivem Fremdkapital akzeptiert wird. Wenn ich lese, dass eine AG eine Immobilie hält ohne Fremdkapital, ist meistens verdecktes Eigenkapital vorhanden.
Zudem ist es so, dass Nachfragen kommen, da ein Eigenmietwert von CHF 29’ logischerweise niemandem zu CHF 10-15’ vermietet wird. Dort kann auch sein, dass der Kanton Bern den Eigenmietwert besteuert, und nicht die Mieteinnahmen. Sind Privatanteile an den Mieten?
Risiken von Buchhaltungsfehlern bestehen immer, wenn nicht jemand einmal drüber schaut, welcher das Treuhand/Buchhaltungswesen kennt. In Ihrem Fall bereits, wenn kein Lohnausweis ausgestellt wird.