Zulässige Garantierückstellungen für Steuern Kanton Aargau

Hallo zusammen
Kann mir jemand sagen, wie viel % Umsatz Garantierückstellungen im Kanton Aargau steuerlich zulässig ist? Oder vielleicht sogar den Link dazu. Ich finde einfach nichts…
viele Grüsse

Hallo,
Nach meinem Wissen (ohne Gewähr) im Aargau grundsätzlich 1% des Umsatzes des laufendes Jahres und 0.5% vom Vorjahresumsatz. Aber nur zulässig bei garantiebehaften Umsätzen.
Ich kann dir aber nicht sagen, wo das schriftlich steht. Ich würde dir empfehlen einen konkrete Anfrage auf deine Firma bezogen an das Kantonale Steueramt via Kontaktformular auf der Homepage zu erstellen. Ich mache ab und zu Anfragen dieser Art, und bekomme auch immer eine Antwort.

Grüsse
Salvi

Hallo Salvi
Danke für deine Nachricht. Ich werde beim Steueramt nachfragen.
Viele Grüsse