Zulässiger Buchungssatz Kauf Schiff auf Darlehen 1500 / 2450?

Liebe Wissenden

Ein Verein will ein Segelschiff kaufen.
Der Verein ist nicht gewinnorientiert,
im HR eingetragen
und nicht steuerbefreit.
Ich bin im Vorstand.
Für diesen Zweck will ich dem Verein ein Darlehen von 100’000 Franken gewähren.
Der Betrag für das Schiff wird anfangs nächstes Jahr an den Eigentümer überwiesen.
Der Kaufbetrag ist in Euro, wegen des guten Kurses und da ich ein Eurokonto besitze
habe ich nun die 100’000 Franken bereits in Euro gewechselt.
Der Verein besitzt kein Eurokonto.
Kann ich nun beim Schiffskauf die den Betrag in Euro von meinem privaten Eurokonto an
den Eigentümer überweisen und in einem Darlehensvertrag diese Schuld gegenüber dem Verein festlegen und im Verein verbuchen mit dem Buchungssatz 1500 Schiff / 2450 Darlehen?
Oder muss ich das Geld für das Darlehen von mir auf ein Konto des Vereins einzahlen und der Verein das Schiff dann kaufen. In dem Fall müsste ich wohl bei der Bank eine Eurokonto für den Verein eröffnen. Und dann wäre die Buchung 1020/2450 für das Darlehen und 1500 / 1020 für den Schiffskauf.

Ich hoffe, ich hab das nicht zu konfus beschrieben, aber ehrlich gesagt, macht mich das ein wenig konfus.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte meinen Knopf zu lösen.
Es grüsst
herbstlich
zelot

1530 an 2450 ist gut und Sie zahlen direkt die Werft

Danke für die kurze und kecke Antwort
und dass ich jetzt schlauer bin.
Schöne Woche.

Falls es auf dem Bielersee ist wüsste ich ein wenig genutztes Boot von Bekannten…

Danke für den Hinweis, aber beim Boot handelt es sich um eine Hochseeyacht, die vorwiegend im europäischen Atlantik unterwegs sein wird.
Ahoi

das wird interessant dabei eine Retention einzubauen die gültig ist! Und MWST…

Also beim Kauf wird die MwST Deutschland bezahlt, so ist das Schiff für den gesamten EU-Raum versteuert. Es wird nicht in die Schweiz eingeführt.

Was meinen Sie damit: eine Retention einzubauen, die gültig ist, wo übersehe ich hier das Problem?
Im Darlehensvertrag habe ich folgenden Abschnitt eingefügt:

Als Sicherheit für das Darlehen dient das Schiff mit dem Namen XXX, registriert im Schweizer Schiffsregister Im Falle eines Zahlungsausfalls ist die Darlehensgeberin berechtigt, das Schiff zu verkaufen und den Verkaufserlös zur Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags zu verwenden. Etwaige Überschüsse aus dem Verkaufserlös werden an die Darlehensnehmerin zurückgezahlt.

Danke für das Interesse.

Lage des Schiffs ist D, also muss für Durchsetzung des Rückbehalts des Eugentums Deutsches Recht greiffen

Da werd ich jetzt nicht ganz schlau.
Der Verein, der das Darlehen aufnimmt hat seinen Sitz in der Schweiz,
der Darlehensgeber ist Schweizer und
das Schiff ist im Schweizer Register eingetragen mit dem Heimathafen, Basel,
wie alle Schiffe, die in der Schweiz registriert sind,
da das Schiff nicht in die Schweiz eingeführt wird, fällt auch keine MwSt der Schweiz an und die D Mehrwertsteuer wird eben bezahlt, damit es im gesamten EU Raum auf unbestimmte Zeit bleiben kann, da es dort versteuert wurde.
Weshalb da Deutsches Recht greifen soll ist mir nicht ganz klar.
Wär froh um Aufklärung.

Ich war mir nicht bewusst das Schiff unter CH Schifffahrtsrecht läuft, somit ist mein Bedenken der Durchsetzung in Deutschland womöglich verflogen

… ich denke ans Auto-Leasing wo Verkaufsverbot bei MFK gilt… vielleicht geht das auch mit CH Schifffahrtsregister

Ja das ist sicher speziell mit dem Schifffahrtsrecht und das mit dem Verkaufsverbot ist eine gute Idee, ich klär das mit dem Amt bei der Registrierung ab.
Vielen Dank für die Hilfe und das Interesse.