Ein Verein will ein Segelschiff kaufen.
Der Verein ist nicht gewinnorientiert,
im HR eingetragen
und nicht steuerbefreit.
Ich bin im Vorstand.
Für diesen Zweck will ich dem Verein ein Darlehen von 100’000 Franken gewähren.
Der Betrag für das Schiff wird anfangs nächstes Jahr an den Eigentümer überwiesen.
Der Kaufbetrag ist in Euro, wegen des guten Kurses und da ich ein Eurokonto besitze
habe ich nun die 100’000 Franken bereits in Euro gewechselt.
Der Verein besitzt kein Eurokonto.
Kann ich nun beim Schiffskauf die den Betrag in Euro von meinem privaten Eurokonto an
den Eigentümer überweisen und in einem Darlehensvertrag diese Schuld gegenüber dem Verein festlegen und im Verein verbuchen mit dem Buchungssatz 1500 Schiff / 2450 Darlehen?
Oder muss ich das Geld für das Darlehen von mir auf ein Konto des Vereins einzahlen und der Verein das Schiff dann kaufen. In dem Fall müsste ich wohl bei der Bank eine Eurokonto für den Verein eröffnen. Und dann wäre die Buchung 1020/2450 für das Darlehen und 1500 / 1020 für den Schiffskauf.
Ich hoffe, ich hab das nicht zu konfus beschrieben, aber ehrlich gesagt, macht mich das ein wenig konfus.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte meinen Knopf zu lösen.
Es grüsst
herbstlich
zelot
Also beim Kauf wird die MwST Deutschland bezahlt, so ist das Schiff für den gesamten EU-Raum versteuert. Es wird nicht in die Schweiz eingeführt.
Was meinen Sie damit: eine Retention einzubauen, die gültig ist, wo übersehe ich hier das Problem?
Im Darlehensvertrag habe ich folgenden Abschnitt eingefügt:
Als Sicherheit für das Darlehen dient das Schiff mit dem Namen XXX, registriert im Schweizer Schiffsregister Im Falle eines Zahlungsausfalls ist die Darlehensgeberin berechtigt, das Schiff zu verkaufen und den Verkaufserlös zur Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags zu verwenden. Etwaige Überschüsse aus dem Verkaufserlös werden an die Darlehensnehmerin zurückgezahlt.
Da werd ich jetzt nicht ganz schlau.
Der Verein, der das Darlehen aufnimmt hat seinen Sitz in der Schweiz,
der Darlehensgeber ist Schweizer und
das Schiff ist im Schweizer Register eingetragen mit dem Heimathafen, Basel,
wie alle Schiffe, die in der Schweiz registriert sind,
da das Schiff nicht in die Schweiz eingeführt wird, fällt auch keine MwSt der Schweiz an und die D Mehrwertsteuer wird eben bezahlt, damit es im gesamten EU Raum auf unbestimmte Zeit bleiben kann, da es dort versteuert wurde.
Weshalb da Deutsches Recht greifen soll ist mir nicht ganz klar.
Wär froh um Aufklärung.
Ja das ist sicher speziell mit dem Schifffahrtsrecht und das mit dem Verkaufsverbot ist eine gute Idee, ich klär das mit dem Amt bei der Registrierung ab.
Vielen Dank für die Hilfe und das Interesse.