Zusätzlicher Lohnabzug für das Geschäftsauto

Hallo zusammen

In einer Firma, für die ich die Buchhaltung führe, hat ein Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug erhalten, das er auch privat nutzen darf. Das Fahrzeug wurde gemäss den Wünschen des Mitarbeiters neu bestellt und übersteigt den üblichen Firmenstandard.

Vertraglich wurde festgehalten, dass neben dem üblichen Privatanteil für den Geschäftswagen zusätzlich eine monatliche Pauschale als Selbstkostenanteil vom Lohn abgezogen wird.

Nun stellt sich für mich folgende Frage:
Wie ist diese Pauschale korrekt zu verbuchen? Ist sie analog zum Privatanteil mehrwertsteuerpflichtig oder nicht?

Aus meiner Sicht würde der Abzug erst nach den Sozialversicherungsabzügen erfolgen.

Vielen Dank für eure Rückmeldung.

Die Argumentation hinkt etwas aus logischer Sicht. Schlussendlich wird mit dem «üblichen Privatanteil» bereits berücksichtigt, wenn das Fahrzeug teurer ist – der Privatanteil fällt dann entsprechend höher aus. Und zumindest aus Sicht der Steuerverwaltung gibt es dann nicht noch eine höhere geldwerte Leistung, als die berücksichtigten 10.8%, im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung. Alles darüber betrifft aus meiner Sicht nicht mehr diese Thematik.

Dies nur zur Einordnung. Nichtsdestotrotz wurde es in der Praxis so vereinbart → die zusätzlichen Kosten, die der Mitarbeiter übernehmen soll, sind aus meiner Sicht somit nichts anderes, als wenn man den Lohn entsprechend verhandelt und einer höheren oder tieferen Vergütung zustimmt. In diesem Falle hat der Mitarbeiter somit einen um diesen *Selbstkostenanteil” tieferen Lohn. Mit den entsprechenden Folgen für Sozialversicherungen. MWST aber irrelevant.

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Hallo,

spannender Fall, der in der Praxis gar nicht so selten ist.

Grundsätzlich musst du hier zwei Dinge sauber trennen: den geldwerten Vorteil (Privatanteil) und die zusätzliche Kostenbeteiligung des Mitarbeiters.

Der übliche Privatanteil für die private Nutzung des Firmenwagens gilt als Lohnbestandteil (geldwerter Vorteil) und ist damit sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig. Je nach Regelung ist dieser auch mehrwertsteuerlich relevant, da eine private Nutzung vorliegt.

Die zusätzliche monatliche Pauschale, die ihr vereinbart habt, ist dagegen keine klassische Lohnkomponente, sondern eine Kostenbeteiligung des Mitarbeiters. Aus Sicht der Mehrwertsteuer wird das in der Regel als Entgelt für eine Leistung (Nutzungsüberlassung Fahrzeug) gesehen. Das bedeutet:
→ diese Pauschale ist grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.

Wichtig dabei:
Die MWST fällt auf den Betrag an, den der Mitarbeiter effektiv zahlt (also die Pauschale), unabhängig vom normalen Privatanteil.

Zur Verbuchung:

  • der Privatanteil läuft wie gewohnt über den Lohn (Bruttolohnbestandteil)

  • die Pauschale ist eher als Abzug bzw. Rückbelastung zu sehen

  • sozialversicherungstechnisch wird diese in der Regel nicht wie Lohn behandelt, da es sich um eine Gegenleistung des Mitarbeiters handelt

Der Abzug erfolgt üblicherweise nach dem Bruttolohn, also nicht als Reduktion der Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben, sondern als separater Abzug.

Kurz gesagt:

  • Privatanteil → Lohnbestandteil (SV + Steuer + ggf. MWST)

  • Zusatzpauschale → Kostenbeteiligung → MWST-pflichtig, aber kein klassischer Lohnbestandteil

Im Detail kann es je nach Land leichte Unterschiede geben, deshalb im Zweifel einmal mit dem Steuerberater abstimmen – aber vom Grundprinzip liegst du mit deiner Einschätzung schon recht nahe dran.

Viele Grüße projektmensch_91 :slight_smile:

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Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Ich habe dazu nirgends einen Beitrag gefunden, habe mir aber sagen lassen, dass dies vor allem in grösseren Firmen immer wieder vorkommt. Man lernt nie aus. :slight_smile: