Mein Vorgänger hatte bei der Buchführung fürs 2015 zuviel Aufwand transitorisch berücksichtigt. Durch die Rückbuchung anfang 2016 und die nicht erhaltene Rechnung (es wird auch keine kommen) weist das Aufwandskonto Buchführung nun einen Ertrag aus. Lässt man das so stehen oder muss man da noch was umbuchen?
obwohl das in der Erfolgsrechnung nicht sehr schön aussieht, bleibt der Saldo so bestehen. Die Aufwände & Erträge dürfen nicht miteinander verrechnet werden, weshalb die Gutschrift auf dem Aufwandskonto bestehen bleibt.
Ich hoffe, dass ich dir mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Es gäbe noch die Möglichkeit, die Differenz als ausserordentliche Position auszubuchen. Der Vorteil ist, dass das Jahr 2016 einen korrekten Betriebsgewinn aufzeigt (da die Aufwände korrekt sind) und die ER schöner aussieht. Zudem sind es periodenfremde Korrekturen, weshalb die a.o. Position aus meiner Sicht korrekt ist.
Ich gehe mal davon aus, dass Du Ende Jahr den TP gebildet und anfangs Jahr wieder aufgelöst hast. Ich gehe im Beispiel von Fr. 10’000 TP und effektiver Aufwand von Fr. 3’000 aus.
Somit folgende Buchungen:
Jetzt hast Du einen Ertrag von Fr. 7’000 auf dem Aufwand-Konto. Um diesen auszubuchen buchst Du:
Aufwand / a.o. Ertrag Fr. 7’000 (zu viel TP im 2016)
Jetzt kann der Einwand kommen, dass Aufwand und Ertrag nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Geht auch anders. Das gleiche Ergebnis erhältst Du mit folgenden Buchungen
Aufwand / TP Fr. 10’000 (Ende 2016) TP / Aufwand Fr. 3’000 (Auflösung in der Höhe der Rechnung) Aufwand / Kredi Fr. 3’000 (Rechnungseingang 17)
Jetzt hast Du einen Bestand von Fr. 7’000 auf dem TP-Konto. Um diesen auszubuchen buchst Du:
TP / a.o. Ertrag Fr. 7’000 (zu viel TP im 2016)
Mit dieser Variante hat nur das Jahr 2016 einen falschen Aufwand im Betriebsergebnis. Im 2017 hat es einen a.o. Posten, welcher erklärt werden muss (zu hohe Abgrenzungen im Vorjahr). Aus meiner Sicht die schönere Variante. Aber ist Geschmackssache.