Hallo zusammen
Einer unserer Mitarbeiter möchte nicht immer an den Geschäftssitz arbeiten kommen, da der Weg zu lange ist. Arbeiten von zu Hause geht aus privaten Gründen nicht.
Wir möchten deshalb eine Wohnung in der Nähe unseres Mitarbeiters mieten, und diese Wohnung als Zweigstelle anmelden.
Frage: Ist dieses Vorgehen möglich, auch wenn es sich bei der Wohnung um Wohn- und nicht um Gewerbefläche handelt?
Das umgekehrte, nämlich wohnen in Gewerbefläche, wäre ja nicht zulässig.
Danke im Voraus für euer Feedback.