Der Arbeitgeber muss ja die Bescheinigung über den Zwischenverdienst ausstellen. Wer muss diese dann wo einreichen?
Der Arbeitslose beim RAV?
Oder der Arbeitgeber bei der SVA?
Merci für Eure Hilfe!
das schickt man ans RAV, und eine Kopie an MA
Vielen Dank, Michel!