Anzahlung Leasingfahrzeug aktiviert, wie korrigieren?

Wir haben das Thema, ob Anzahlungen für Leasingfahrzeuge nun zu aktivieren oder Aufwand sind, in folgendem Beitrag ja wundervoll erläutert…

…nun stellt sich für mich aber die Frage, wie sich eine Aktivierung aus dem Vorjahr korrigieren lässt.

Wir haben im Jahr 2019 die Anzahlung für ein Fahrzeug getätigt und diese aktiviert.
Ende 2019 & 2020 dann natürlich jeweils die normale Abschreibung getätigt.

Können wir jetzt einfach auf Ende 2021 den Restbetrag aus dem Konto 1530 (Fahrzeuge) aufs Konto 8500 (…periodenfremder Aufwand) umbuchen, et voilà?

Was meint ihr Profis @hampi52 @Salvi @michel.keck etc.?

Danke und beste Grüsse
Ben

Hallo Ben

Da bin ich nicht wirklich fit.
Normalerweise wird die Anzahlung (en) auf 1530 gebucht, die Raten als Leasing, das Auto abgeschrieben und bei Rückgabe/Verkauf dann um den erzielten höheren Betrag (als der kalkulierte Restwert) aufgewertet und als Verkauf/Rückgabe gebucht.
Ich kenne da keine andere methode…

Gruess Hanspeter

Hoi Hampi

Danke für die Antwort.
Bei der Diskussion im Frühjahr hat sich ja rausgestellt, dass man ein Wahlrecht hat, ob man Aktiviert oder als Aufwand bucht. Denkst du somit, dass die Aktivierung im 2019 ja gewählt war (da das Wissen um die Wahlmöglichkeit gefehlt hat) und somit „in Stein gemeisselt“ ist? Also keine Korrektur möglich ist?

beste Grüsse
Ben

Hoi Ben

Wahrscheinlich kannst Du das ändern. Nur wie genau Du das machen sollst, besprichst Du am besten mit dem Revisor - der will das ja offenbar so.
Dann kann er Dir sicher auch sagen, wie genau Du das machen sollst, damit er zufrieden ist.

Gruess Hanspeter

Moin Benf

Also, da hat der Revisor absolut Recht, da das Auto 100% der Bank gehört bis die letzte Rate getätigt UND der Restwert gezahlt wurde. Somit hat kein Leasingobjekt in der Bilanz was zu suchen…

Folgende Dinge würde ich jetzt an deiner Stelle machen:

  1. getätigte Abschreibungen wieder rückgängig machen
  2. Umbuchung von Soll 8500 auf Haben 1530
  3. Revisor fragen ob dies für ihn so i.O. ist (wie hampi schon gesagt)

Grüsse

Hoi Desmond

Vielen Dank für deine Antwort!
Dann war meine Überlegung also korrekt :slight_smile:

beste Grüsse
Ben

Bei Leasinggeschäften gehe ich wie folgt vor:

Will man den Leasinggegenstand nach Ablauf zurückgeben oder will man mit dem Restwert den Leasinggegenstand kaufen, für mich unerheblich.

Die Anzahlung eines Leasinggegenstandes wird aktiviert. In diesem Fall Kto. 1538 «Anzahlung Fahrzeug im Leasing» Die Abschreibung erfolgt linear gemäss Leasingvertragsdauer auf (in diesem Beispiel) auf Kto. 6260 «Fahrzeugleasing». Mit dieser Methode wird das Betriebsergebnis nicht zu arg belastet. Meine Ueberlegung geht dahin, dass der Gegenstand, für welches eine Anzahlung getätigt wurde, wärend der ganzen Leasingperiode dem Betrieb zugutekommt bzw. die Kontinuität der Geschäftsjahre gewährt bleibt. Natürlich steht es frei, wenn das Ergebnis es erlaubt, die ganze Anzahlung auf das Konto 6260 «Fahrzeugleasing» zu belasten. Beide Varianten werden in der Regel von der Steuerverwaltung akzeptiert.

Ein Revisor hat nicht das Recht, seine eigene Auffassung über die Methode zu verlangen. Er muss prüfen, ob das Leasinggeschäft rechtens verbucht und ausgewiesen wird.

Eine nachträgliche Korrektur der Jahresrechnung für 2019 und für 2020 ist unmöglich, da einerseits bei Kapitalgesellschaften die GV die Rechnungen akzeptiert hat und die Steuerverwaltung, ob Kapital- oder Personengesellschaft wie auch bei einer Einzelfirma die Veranlagung der ihnen vorliegenden Jahresrechnung getätigt hat.

Eine Abschreibung der aktivierten Anzahlung ist für das Jahr 2021 absolut möglich, sofern gewünscht. Jedoch nicht als periodenfremder Aufwand, sondern auf Kto. 6260 «Fahrzeugleasing». Eine weitere Möglichkeit bestünde über Kto. 8502 «Ausserordentliche Abschreibungen und Wertberichtigungen»

Gruss Peter

Hoi @Skunky

Vielen Dank für deine Antwort!
Deine Ausführungen machen für mich absolut Sinn. Auch dass eine nachträgliche Korrektur für die Jahre 2019 und 2020 unmöglich ist.
Die Aussage bzgl. der Abschreibung fürs Jahr 2021interpretiere ich so, dass ich den aktivierten Restbetrag der Anzahlung vollständig aufs Konto 6260 „Fahrzeugleasing“ umbuchen, und das Konto 1530 „Fahrzeuge“ somit auf 0.- setzen kann. Ist das richtig?

besten Dank
Ben

Hallo Benf
Richtig verstanden. Du kannst das geleaste Fahrzeug vom Konto 1538 «Anzahlung Fahrzeug im Leasing» während der Leasingdauer als Aufwand im Kto. 6260 ausbuchen. Im Falle eines Kaufes nach dem Leasing wird das Fahrzeug mit dem Restkaufbetrag normal auf Kto. 1530 aktiviert.

Gruss Peter

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