Geschäftliche Nutzung des Privatfahrzeugs

Hallo Zusammen.

Ich habe eine Einzelunternehmung und möchte gerne das Kilometergeld für Fahrten mit dem Privatfahrzeug verbuchen. Ich verwende das Fahrzeug hauptsächlich privat, daher ist es nicht im Geschäft aktiviert.

Was ich bereits recherchiert habe:

Das Kilometergeld, das Sie für die geschäftliche Nutzung des Privatfahrzeugs geltend machen können, beläuft sich auf CHF 0.70 pro geschäftlich gefahrenen Kilometer und deckt sämtliche Kosten wie Treibstoff, Reparaturen und Versicherung pauschal ab. Eine weitere Kostenbeteiligung der Unternehmung ist weder vorgesehen noch zulässig. (Quelle)
Hinweis, der Ansatz von CHF 0.70 kann scheinbar je nach Kanton unterschiedlich sein und muss mit der Steuerbehörde abgeklärt werden.

Dank einem anderen Beitrag aus dem Forum und der Antwort von Arthur habe ich gesehen, dass es sich dabei um eine Privateinlage handelt. Und diese Buchhalterisch meinem Eigenkapital gut geschrieben werden kann, da sie ja nicht effektiv auf mein Konto ausbezahlt wird.

Bei einer Anfahrt zum Kunden für eine Besprechung von 464Km (Hin- und Zurück) ergibt sich für mich (Schweizer KMU Kontenrahmen) folgender Buchungssatz:

Konto (Soll)
6260 Fahrzeugleasing

Gegenkonto (Haben)
2800 Aktienkapital Kategorie A

Betrag
324.80

Nun zu meinen Fragen:

  • Ist diese Buchung korrekt?

  • Darf oder soll ich das Konto 2800 Umbenennen, da ich ja kein eigentliches Aktienkapital habe?

  • Ich verrechne dem Kunden meine Arbeitszeit für die Anfahrt mit einem tieferen Stundensatz. Darf ich das Kilometergeld trotzdem als Aufwand verbuchen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Markus

Hallo Markus

Ich würde nicht das Konto 6260 Fahrzeugleasing verwenden, sondern eher das Konto 6200 Fahrzeugaufwand.

Als Gegenkonto sollte nicht das Konto 2800 Eigenkapital verwendet werden, sondern das Konto „2850 Privat“.

Ja, du musst das Konto 2800 umbenennen. Das Konto 2800 bei einer Einzelfirma darf nicht „Aktienkapital“ lauten. Gem. KMU-Kontenplan lautet das Konto 2800 bei Einzelfirmen „Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres“.

Zu deiner letzten Frage. Es spricht nichts dagegen, dass du das Kilometergeld trotzdem als Aufwand verbuchst.

Grüsse
Salvi

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Hallo Salvi

Vielen Dank für deine Hilfe!

Grüsse Markus

Ich fahre zweimal Pro Woche ca. 150 Km zu meiner eigene Firma. Muss man ein Fahrtenbuch führen?
Wie bucht man die Fahrt- und Treibstoffkosten richtig als Gesellschafter?

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