Geschäftsanteil bei privaten Aufwänden

Hallo zusammen

Bei mir gibt es die Situation, dass ich mich vor einigen Jahren selbstständig gemacht habe. Meine Büroräumlichkeit, welche ich für die Ausübung meines Berufes brauche, befindet sich allerdings in meiner privaten Wohnung.
Ich habe dahingehend keine Extra-Räumlichkeiten gemietet, weil es für meine Tätigkeit momentan finanzieller Unsinn wäre.

Bisher habe ich nie viel verdient, daher waren für die Berechnung der Steuern, AHV etc. auch nie relevant, ob wirklich alle Aufwände in Abzug gebracht wurden, welche möglich sind.

Meine Fragen wären daher, ob ich in untenstehender Auflistung Aufwände vergessen habe, welche ich beim Geschäft noch in Abzug bringen könnte. Es handelt sich vor allem um private Kosten, welche jedoch teilweise auch vom Geschäft verursacht werden oder für das Geschäft ohnehin nötig sind und daher ein privates Produkt mitgenutzt werdeb kann (Symbiose).

Es handelt sich um ein Einzelunternehmen im Dienstleistungssektor.

Bisher habe ich jeweils folgende Dinge als Aufwand verbucht (Jahre 2020 - 2022), welche die Steuerbehörden jeweils akzeptiert haben:

  • Mietanteil Geschäft 25% der Bruttomiete (Büro macht 25% der Wohnungsfläche aus)
  • Anteil Mobilfunkabo 50% (inzwischen durch eigene Geschäftsnummer mit eigenem Abo abgelöst)
  • Anteil Internetanschluss in Wohnung 50%

Es gibt aber noch mehr Aufwände, die das Geschäft ja auch betreffen. Kann ich diese ebenfalls als Aufwände geltend machen? Und wenn ja, in wie hohem Anteil?

  • Serafe-Gebühren (hätte ich ein externes Büro, würde das für das Geschäft ja auch anfallen)
    In meinen Augen sollte ich daher 50% für das Geschäft geltend machen können, oder?

  • Heizkosten-Nachzahlung 25%
    Beim Mietanteil des Geschäfts sind ja die Nebenkosten-Akontobeträge drin. Könnte ich bei Nachzahlungen für Heizkosten ebenfalls 25% als Aufwand verbuchen?

  • Strom
    Das Geschäft braucht ja auch Strom (Licht, Computer, Drucker etc.), wenn sicher in einem kleineren Ausmass. Ich denke daher nicht, dass ich 50% der Stromkosten auf die Einzelfirma nehmen könnte?
    Wie läuft das hier? Muss ich den geschäftlichen Strombedarf berechnen oder gar messen? Oder kann ich z.B. auch die 25% nehmen, weil das der Büroanteil an meiner Wohnung ist?

  • Private Hausratsversicherung
    Die Hausratsversicherung deckt ja quasi das Mobiliar ab. Da gehört das Büro ja zwangsläufig dazu, da die ganze Wohnung versichert ist. Kann ich hier auch einen Anteil (ich denke an 25%) geschäftlich geltend machen?

Vielen Dank für eure Hilfe =)

Heizkosten und Strom sind kein Problem, die 25% anteilig, da die Steuerverwaltung bereits auch die 25% der Wohnkosten als Büromiete anerkannt hat.
Bei Serafe und Privatversicherungen hatte ich ehrlich gesagt noch nie die Erfahrung, dass jemand diese Kosten in Abzug bringen konnte bei seiner Einzelunternehmung.
Meiner Einschätzung nach würde die Steuerverwaltung diese Kosten eher nicht akzeptieren, da sie ja auch ohne Geschäftstätigkeit in gleicher höhe anfallen würden. Bei der Versicherung könnte man vielleicht noch argumentieren, bei Serafe sehe ich es als schwierig.
Ja ansonsten ausprobieren und schauen, was die Steuerverwaltung sagt :slight_smile:

Haben sie es akzeptiert in dem sie es nicht beanstandet haben oder haben sie es nach einer Kontrolle akzeptiert? Der Unterschied ist, nur weil sie es nicht beanstandet haben muss die Berechnung davon nicht richtig sein - jedoch: wecke keine schlafenden Hunde.

Zum Thema Miete, die meisten Kantone haben eine Berechnungsanleitung für den Geschäftsanteil der Privatmiete veröffentlicht, im Kanton Bern z.B. ist es Mietzins / (Anzahl Zimmer +2)

Serafe: klar Privat, für die Basisrechnung macht die Steuerverwaltung (sofern mir bekannt) keine Ausnahme.
Hausratversicherung: Grundsätzlich Privat, jedoch wenn du dein Büro in deiner Wohnung hast und die damit mitversichert sind (schaue in der Police welche Leistungen überhaupt drin sind) nimm 25% von der Prämie als Geschäftsanteil.

fallls Geschäftsauto Parkplatz, vielleicht Teil von Keller für Archiv

Das war nicht die Frage aber man kan auch ganzes Büromobiliar und Infrastruktur der Firma veekaufen (ev. fiktiver VOST)

Hallo buchhalter0701

Danke für deine Ausführungen. Dann werde ich die Nebenkostenabrechnung und Stromverbrauch auch zu 25% auf das Einzelunternehmen buchen. Bei diesen Punkten hatte ich tatsächlich auch am wenigsten Bedenken, da diese Aufwände problemlos als „geschäftlich begründet“ nachweisbar sind.

Bei SERAFE sehe ich es so:
Natürlich hast du Recht, diese Kosten würden auch ohne das Vorhandensein dieser Einzelfirma in gleicher Höhe anfallen, da diese Gebühren pauschal pro Haushalt erhoben werden.
Allerdings wäre ein Argument ja auch, dass durch diese Symbiose von Privathaushalt und Büro 50% der Gebühren eingespart werden. Würde ich ein externes Büro mieten, würde die SERAFE dort ja separat die vollen Gebühren verrechnen. Bei der Hausratsversicherung könnte man theoretisch gleich argumentieren. In einem externen Büro müsste ich das Mobiliar separat mittels eigener Versicherung abdecken.
Sind also beides Kosten die auch ohne Firma gleich hoch anfallen würden, aber bei Vorhandensein einer eigenen Lokalität separat mit höheren Kosten ebenfalls anfallen würden.

Hätte ich eine GmbH würde ich vermutlich einen Untermietvertrag machen, da die juristische Person ja eigenständig ist. Als Einzelunternehmer, in der sowohl private als auch geschäftliche Aufwände eh auf meinen Namen laufen, ist das eher irrelevant.

Hallo Herr Keck

Ich habe kein Auto, aber trotzdem danke für den Hinweis :slight_smile:
Einen Teil der Kellerfläche noch hinzuzuziehen ist grundsätzlich eine gute Idee. Lohnt sich bei mir aber aufgrund der Kellergrösse leider auch nicht.

Infrastruktur der Firma zu verkaufen kenne ich. Das habe ich bei der Gründung mit meinem privaten PC, Drucker, Schreibtisch etc. gemacht. Da gibt es dann jeweils die Abschreibungen, die als Aufwände ihren Weg in die Erfolgsrechnung finden.

Meine Einzelfirma ist nicht MWST-pflichtig.

1 „Gefällt mir“

Hallo Andreas

Eine gute Frage: Sie haben es akzeptiert indem sie es nicht beanstandet haben.

Diese Formel Mietzins / (Anzahl Zimmer + 2) kommt mir bekannt vor. Ich habe in meinem Kanton auch das entsprechende Schreiben dazu gefunden. Von der Formulierung her scheint das aber weniger auf Selbstständige abzuzielen, sondern mehr auf Angestellte im Home-Office.

Hier das Merkblatt des Kanton SG: https://www.sg.ch/content/dam/sgch/steuern-finanzen/steuern/steuerbuch/art-29-52-stg/039_1.pdf

Dort findet sich ebenfalls nur das Wort „unselbständig erwerbend“. Das entsprechende Gegenstück vom Kanton Bern (zum Vergleich) heisst sogar im Titel schon: „Abzug für Arbeitszimmer bei unselbständiger Erwerbstätigkeit“.

Da diese Formeln offensichtlich nicht für die Selbstständigkeit gedacht sind, der Mietanteil aber trotzdem geschäftsmässig begründeter Aufwand ist, habe ich mich daher entschlossen, den Anteil an der Fläche zu berechnen.

Oder gilt dieses Merkblatt für das Arbeitszimmer dennoch für Selbstständige?