GmbH ohne Gewinn, wie bilanzieren?

Hallo.

Kopfschüttelnd sitze ich an meiner ersten GmbH Bilanz.
Wir hatten nur eine Einnahme, aber Ausgaben für Miete, Tel., etc. Diese bezahlte der Gesellschafter mit seinem privaten Geld, was wir in der Bilanz unter Eigenkapital als Darlehen deklarieren.
Da nur laufende Rechungen bezahlt wurden, finde ich keine Idee wie die Bilanz auszugleichen wäre?
Es gibt weder Umlauf- noch Anlagevermögen. Somit ist die Passiven Seite viel höher.
Wäre ein Inhaber KK in den Aktiven eine Möglichkeit?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Hallo Walter

  1. Die vom Gesellschafter privat bezahlten Geschäftsaufwendungen werden nicht über das Eigenkapital gebucht. Es handelt sich um ein Passivdarlehen, das vom Gesellschafter an die Firma gewährt wird, indem er die Geschäftsauslagen privat finanziert hat.

  2. Der Jahresverlust des abgelaufenen Geschäftsjahres wird im Eigenkapital auf dem Konto „Jahresgewinn oder Jahresverlust“ ausgewiesen und wird anschliessend im neuen Geschäftsjahr auf das Konto „Gewinnvortrag oder Verlustvortrag“ (ebenfalls im Eigenkapital) übertragen gemäss Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung.

  3. Zusätzlicher Hinweis: Der Verlust schmälert das Eigenkapital. Somit unbedingt darauf achten, dass keine Überschuldung nach Art. 725 OR vorliegt! Falls doch, dann muss diese beseitigt werden, um den Gang zum Richter (Konkurs) zu verhindern.

Grüsse
Salvi

Hallo Salvi

Vielen herzlichen Dank für deine ausführlichen Antworten.

Die Idee Darlehen unter Eigenkapital zu platzieren, schlägt das KMU Portal der Eidgenossenschaft vor.
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/finanzielles/buchhaltung-und-revision/bilanz.html

Bleibt also "d"ein Passivdarlehen auf der Bilanz unerwähnt?

Braucht ein ausgewiesener Jahresverlust denn keinen Ausgleich in den Aktiven?

Unser GmbH Gesellschafter will sein Geld ganz sicher nicht zurück.
Sollen wir das Darlehen eher als Schenkung beschreiben, um nicht in Überschuldung zu gelangen?

Freundliche Grüsse,
Walter

Lieber Walter, lieber Salvi

So wie ich das Portal hier verstanden habe, werden hier gute Tipps für kleine Nöten abgegeben. Was Dir fehlt, lieber Walter, ist ein Treuhänder, der Dir die Bilanz, ER sowie den Anhang erstellt. Ich glaube kaum, dass hier jemand Lust hat, dir hier den Gratisbuchhalter zu spielen.

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Hallo Walter

  1. Mir wäre es neu, dass ein Darlehen im EK ausgewiesen werden kann. Ich kann auch nichts finden unter deinem Link (kmu.admin.ch). Hier steht zwar, dass die Eigentümeransprüche im EK ausgewiesen werden, aber damit sind wohl eher das Stammkapital, Reserven, Gewinn-/Verlustvortrag gemeint. Ich lasse mich aber gerne eines „Besseren“ belehren, falls ich mich täuschen sollte :wink:

  2. Der Jahresverlust wird nicht in den Aktiven ausgeglichen, sondern in den Passiven und zwar im Eigenkapital über das Konto "„Jahresgewinn oder Jahresverlust" bzw. "„Gewinnvortrag oder Verlustvortrag“. Damit sind dann Aktiven/Passiven ausgeglichen.

  3. Ja, so etwas in dieser Art wäre möglich. In diesem Falle wäre es meiner Meinung nach ein Forderungsverzicht des Darlehensgebers. Über dieses Thema wurde im Forum schon mal diskutiert, siehe hier:

https://www.buchhaltungs-forum.ch/t/abschreibung-eines-darlehens/54

Anstelle eines Forderungsverzichtes wäre auch ein Rangrücktritt auf dem Darlehen möglich, um eine Überschuldung zu beseitigen. Das Darlehen bliebe damit trotzdem im Fremdkapital stehen, würde dann aber für die Ermittlung der Überschuldung nicht miteinbezogen bzw. es erhielte „Eigenkapitalcharakter“.

Grüsse

Salvi

Hallo Skunky

Lass das doch bitte die betreffenden Personen selbst entscheiden, welche Auskunft sie geben möchten.
Und ganz sicher gibt es Menschen die auch etwas gratis für andere tun. Und sogar auch noch gern.

Hallo Salvi

Danke nochmals.
Ich fahre gerade in die Ferien und möchte mich in 2 Wochen gern noch einmal melden.
Mich hat deine Hilfsbereitschaft sehr gefreut, was mich zu der Frage einer Zusammenarbeit bewegte.
Wäre das denkbar?

Beste Grüsse