Kurzarbeit-Entschädigung - Wie verbuchen?

Hallo zusammen,

In Bezug auf die COVID-19 Krise haben wir Kurzarbeit angemeldet und die Entschädigung der Arbeitslosenkasse ausgezahlt bekommen.

Wie würde hier der Buchungssatz aussehen?

Viele Grüsse

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Kommt drauf an, wie die Lohnabrechnung verbucht wurde. Das könnte beispielsweise so aussehen:

Lohnabrechnung

  1. Monatslohn: Lohnaufwand / KK Lohn
  2. Abzug für Ausfallstunden 100%: KK Lohn / Lohnaufwand
  3. Entschädigung für Ausfallstunden 80%: Guthaben KAE / KK Lohn
  4. etc.

Entschädigung Arbeitslosenkasse

  1. Entschädigung Ausfallstunden: Bank / Guthaben KAE
  2. Entschädigung Arbeitgeberanteil AHV/IV/EO/ALV: Bank / Sozialversicherungsaufwand
  3. Differenz ALK-Entschädigung zum tatsächlich bezahlten Ausfall gemäss Lohnabrechnung: Aufwand KAE / Guthaben KAE wenn weniger erhalten als ausbezahlt, sonst Guthaben KAE / Ertrag KAE.

„Guthaben KAE“ sollte am Schluss wieder Null sein.

Viel Erfolg!

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Und wie sähe das im Falle eines Selbständigen aus, der von der Ausgleichskasse einen Betrag bereits mit abgezogenen Abzügen erhalten hat?

Gemäss Rundschreiben ESTV vom 06.04.2020 sind die Taggelder der Ausgleichskasse für Selbständige KEIN Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (SE), sondern nach Art 23 Bst a DBG „übrige Einkünfte“ steuerbar. Die erhaltene Entschädigung ist somit bei Besteuerung im ordentlichen Verfahren in Ziffer 3.4 der Steuererklärung 2020 separat zu deklarieren wie Mutterschaftsentschädigung oder Kinder- und Familienzulagen. Bei Besteuerung im Quellensteuerverfahren ist das Prozedere ausführlich im Rundschreiben beschrieben.

Das heisst nichts anderes, als dass die Taggelder der Ausgleichskasse NICHT als Ertrag in die SE-Buchhaltung zu buchen sind.

Wenn keine separate Lohnabrechnung für den Inhaber gemacht wird, würde ich die Nettoauszahlung schlicht und einfach buchen mit Bank / Privat (2850). Mit Lohnabrechnung die Nettoauszahlung mit Umweg über Lohndurchlaufkonto buchen wie Kinderzulagen.

Da diese Taggelder kein Einkommen aus SE darstellen, gehören die aufgeführten AHV-Abzüge auch nicht in die SE-Buchhaltung.

Beilage: Musterabrechnung aus SRF Kassensturz vom 19.05.2020

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Super, vielen Dank, das hilft sehr!

Herzlichen Dank für alles! Das hilft uns schonmal sehr!

Hallo Bruno62

Ich habe eine simple Frage zu deinem Eintrag zur Verbuchung der KAE.

  1. Monatslohn: Lohnaufwand / KK Lohn
  2. Abzug für Ausfallstunden 100%: KK Lohn / Lohnaufwand
  3. Entschädigung für Ausfallstunden 80%: Guthaben KAE / KK Lohn

Meine Frage betrifft das Konto „Guthaben KAE“: ist es ein Bilanzkonto (ein Durchlaufkonto) oder ein ER-Konto welches am Schluss 0 betragen soll.

Ich habe bisher die KAE analog zu MSE gebucht. Die MSE buche ich netto über das Aufwandskonto „Leistung Sozialversicherung“ und die Sozialversicherungsbeiträge über das Konto „AHV/IV/EO/ALV-Beiträge“.

Jetzt bin ich verunsichert, ob die KAE-Gutschrift der Arbeitslosenkasse über ein Bilanzkonto „Guthaben KAE“ gebucht werden soll.

Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Hallo Karin

Der Vorschlag ist nur eine Möglichkeit und heisst nicht, dass andere Wege nicht auch nach Rom führen. Das „Guthaben KAE“ soll ein Bilanzkonto sein. Und weil die KAE der ALK im Corona-Modus nie gleich hoch ist wie die tatsächliche Entschädigung an den Arbeitnehmer, hat man die Konten Aufwand bzw Ertrag KAE eingeführt.

Gruss Bruno

Hallo Bruno,

warum kommt es zu dieser Ungleichheit KAE der ALK und tatsächliche Entschädigung an den Arbeitnehmer?
Wie gleicht man am Schluss eine Differenz aus?

Herzlichen Dank.

Hallo

Die Differenz kommt daher, dass unter COVID-19 eine vereinfachte Abrechnung ggü der ALK pauschal über den ganzen Betrieb erfolgt ist (z.B. Bruttolohnsumme April CHF 300’000, Prozentualer wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall 52%) und auch so von der ALK vergütet wird, der Arbeitgeber aber jeden Arbeitnehmer einzeln vergüten muss (z.B. Chef stv. Bruttolohn April CHF 10’000, Arbeitsausfall 20%, MA Spedition Bruttolohn CHF 5’000, Arbeitsausfall 80%). Das kann unter dem Strich massiv andere Zahlen geben. Dafür war die Abrechnung und Auszahlung schnell und speditiv.

Die Differenz geht zu Lasten oder zu Gunsten der Unternehmung, deshalb die Konten Aufwand KAE bzw. Ertrag KAE, wo ab 2 Mitarbeitern immer ein Saldo stehen wird. Nur das Konto Guthaben KAE sollte nach der Auszahlung wieder ausgeglichen sein. Wenn man wie Karin77 analog MSE verbucht, wird halt auf diesem Konto ein Saldo stehen bleiben. Kommt meiner Meinung auf die Betriebsgrösse an, ob man differenzieren will oder nicht.

Gruss Bruno

Herzlichen Dank für die informative und hilfreiche Antwort.
Ich verbuche wie Karin. Kann ich dann Ende Jahr den Saldo über da Konto Aufwand oder Ertrag KAE ausbuchen?

Besten Dank und freundliche Grüsse
Silvia

Ja klar, kann man so machen.

Gruss Bruno

@bruno62 Lieber Bruno, kannst du mir helfen?
Ich habe nun als Person in arbeitgeberähnlicher Stellung (AG-Inhaber Einpersonfirma) für November und Dezember eine Auszahlung auf das Firmenkonto bekommen. Gemäss Abrechnung betrifft dies 2x die EO-Enschädigung und 2x die AHV/IV/ALV Beiträge. Gehe ich richtig in der Annahme, dass hier quasi die AHV die Auszahlung des Lohnes an den Angestellten übernommen hat und ich die Firma eigentlich „nur“ noch die Arbeitgeberbeiträge verbuchen muss und dieser Eingang zu 100% aufs Kontokorrent von mir gebucht werden kann? Vielen Dank für deine Hilfe.

Hallo AraAdi

Es kommt drauf an: Wenn Du Dir für die Ausfallzeit keinen Lohn zahlst, kannst Du den Nettobetrag Deinem Kontokorrent gutschreiben und den Erwerbsersatz in der Steuererklärung separat deklarieren. (Quelle https://www.ahv-iv.ch/p/6.13.d Punkt 38: „Wer keinen Lohnausfall hat, hat auch keinen Anspruch auf die Entschädigung“)

Nachtrag: Die Einmann/frau-AG muss analog der Entschädigung an Selbständige im Frühjahr 2020 keine Arbeitgeberbeiträge für diese Art des Erbwerbsersatzes an Angestellte in arbeitgeberähnlicher Stellung verbuchen. Letzte News dazu meines Wissens im Rundschreiben ESTV vom 06.04.2020, siehe auch weiter oben im Text.

Gruss Bruno

Lieber Bruno, herzlichen Dank für deine Antwort. Wünsche dir einen schönen Tag. Gruss Adi

Hallo Bruno
Diese Unterhaltung ist schon länger her. Ich hoffe, dass du meine Frage trotzdem erhältst und beantworten kannst.
Du schreibst: „hat man die Konten Aufwand bzw Ertrag KAE eingeführt.“
Kannst du mir bitte sagen wie die Konten bei einem Dienstleistungsbetrieb heissen, bzw. welche Nummer sie haben? Wir sind eine GmbH
Vielen Dank im voraus
Beatrix