Verbuchen von Kurzsarbeitentschädigung

Hallo zusammen

Aus aktuellem Anlass würde ich gerne wissen wie die Kurzarbeitsentschädigung gemäss OR zu verbuchen ist. Kann ich diese als Minderaufwand im Personalaufwand verbuchen oder muss ich Sie als ausserordentlicher Ertrag berücksichtigen.

Besten Dank für die Antworten.

Hoi Chnoedde

So genau weiss ich es nicht. Wäre ich in Deiner Lage, ich würde das genauso verbuchen, wie wenn Du für einen MA EO (z.B. wegen Militärdienst) ausbezahlt bekommst. Wenn die Entschädigung durch die SVA (ALV) ausbezahlt wird, auf den entsprechenden Kontokorrent. Oder einen nur für ALV einrichten.

Gruess Hanspeter

Die Frage bewegt mich auch gerade (Selbständiger). Von der Ausgleichskasse sind als EO-Entschädigung 2184.- abgerechnet und davon die Beiträge von 115.20 abgezogen worden. Überweisung 2068.80.
Wie soll ich das verbuchen?

Thema wird hier ausführlich behandelt:
https://www.buchhaltungs-forum.ch/t/kurzarbeit-entschaedigung-wie-verbuchen/3017